Bildungskredit für Auszubildende und Studenten
Beim Bildungskredit handelt es sich um die Möglichkeit eines staatliche geförderten, zinsgünstigen Kredits, der volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten beim Abschluss ihrer Ausbildung unterstützen soll.
Dabei ist der Bildungskredit unabhängig von einer möglicherweise bereits bestehen Förderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgestz): Er kann also zusätzlich zu einem BAföG-Darlehen gewährt werden. Aber auch Personen, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können u.U. einen Bildungskredit beantragen: Anders als das BAföG-Darlehen ist der Bildungskredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des zu fördernden Schülers/Studenten.
Wer kann einen Bildungskredit beantragen?
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Generell sind nur solche Ausbildungen/Studien förderungsberechtigt, wenn es sich um Ausbildungsstätten im Rahmen des BAföG handelt: Also Fachoberschulen, Berufsschulen (jedoch nicht im Rahmen einer Ausbildung im dualen System) sowie (Fach)Hochschulen. Da sich der Bildungskredit jedoch an Personen im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium richtet, wurden folgende Förderungsvoraussetzungen festgelegt:
Berechtigt sind demnach
- Volljährige Schüler mit abgeschlossener berufsqualifizierender Ausbildung oder solche, die sich im vorletzten oder letzten Jahr einer Ausbildung befinden, die zum Berufsabschluss führt.
Es muss sich also unbedingt um eine Ausbildung mit berufsqualifizierendem Abschluss handeln. Allgemeinbildende Abschlüsse (wie z.B. die Fachhochschulreife) werden nicht gefördert.
Studierende müssen ihre Zwischenprüfung (oder eine vergleichbare zweijährige Grundausbildung falls es keine Zwischenprüfung gibt) abgelegt haben. Förderungsberechtig sind auch Ergänzungs- oder Aufbaustudien und ein Masterstudium nach einem Bachelor-Abschluss. Dabei wird der Bildungskredit nur bis zum 36. Lebensjahr und bis zum Ende des 12. Studiensemesters gewährt. Über das 12. Semester hinaus muss man zur Abschlussprüfung angemeldet sein und benötigt zudem eine Bescheinigung des Prüfungsamts, dass der Studienabschluss innerhalb des Förderungszeitraums möglich ist.
Wieviel Geld bekommt man?
Der Bildungskredit erstreckt sich über maximal 24 Monate mit monatlichen Raten von jeweils 300 Euro. Für ein grösseres Vorhaben kann die Summe über eine Laufzeit von maximal 6 Monaten (also 1800 Euro) auch einmalig im Voraus ausbezahlt werden.
Was kostet der Kredit?
Die für den Kredit zu zahlenden Zinsen orientieren sich am europäischen Geldmarkt und liegen 1% über dem sog. EURIBOR (European Interbank Offered Rate) für Sechsmonatsgeld, ermittelt am 1. April und 1. Oktober eines Jahres. So betrug der effektive Zinssatz für den Bildungskredit am 01.04.2006 4,10%. Der Rückzahlungszeitraum beginnt normalerweise 4 Jahre nach dem ersten Auszahlungstag. Zurückgezahlt wird in monatlichen Raten von 120 Euro, aber auch eine frühere vollständige oder teilweise Tilgung ist möglich. Verzinst wird der Kredit ab Beginn der Auszahlung, die Zinsen werden jedoch gestundet und müssen damit erst im Zuge der Rückzahlung beglichen werden.
Wer ist für den Bildungskredit zuständig?
Für weitere Informationen und die Beantragung des Bildungskredits wendet Ihr euch an das
Bundesverwaltungsamt.
Der Kreditvertrag wird mit der KfW Förderbank geschlossen.